Kostenübernahme

Privat Versicherte

Meine Leistungen können in allen medizinisch begründeten Fällen bei der privaten Krankenkasse / Beihilfestelle abgerechnet werden. Ich rechne nach den Vorschriften der Gebührenordnung für Ärzte ab (GOÄ).

Gerne informiere ich Sie schon vorab über die Kosten der von mir angebotenen Leistungen.

Gesetzlich Versicherte

Gesetzlich Versicherte haben grundsätzlich die Möglichkeit, die von mir angebotenen Leistungen in Anspruch zu nehmen. Die Rechnung wird grundsätzlich nach der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) erstellt. Von mir erbrachten Leistungen werden einzeln aufgeführt.

Sie können die Rechnung entweder als Selbstzahler übernehmen oder Sie informieren sich vorab bei Ihrer Krankenkasse, ob die Rechnung eventuell erstattet wird (Kostenerstattungsprinzip).